Unsere Praxisleistungen gehen von der Vorsorge bis hin zur Behandlung von chronischen Erkrankungen. Es ist zu unterscheiden in
und
GKV-Leistungen sind Darüber hinaus können Sie
Leistungen, die von den individuelle Behandlungen in
gesetzlichen Krankenkassen Anspruch nehmen, die Sie
übernommen werden und jedoch selbst bezahlen müssen.
lt. Gesetz eine „ausreichende“
Grundversorgung darstellen.